Nachteile der Insolvenz in England

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Neben den vielen Vorteilen, die das englische Insolvenzverfahren Schuldnern bietet, gibt es natürlich auch einige Nachteile. Diese sollten nicht unterschätzt werden, denn die Voraussetzungen, um eine Insolvenz in England durchlaufen zu können, sind oft mit persönlichen Abstrichen versehen. Generell gilt, dass die Insolvenz nur in dem Land beantragt werden kann, in dem man seinen Lebensmittelpunkt hat. Für die Insolvenz in England bedeutet dies, dass für den Schuldner ein Wohnsitz in England hergestellt werden muss.

Dabei sollte der deutsche Wohnsitz generell aufgelöst werden, denn nur wenn keine ladungsfähige Anschrift mehr in der eigentlichen deutschen Heimat besteht, kann das Insolvenzverfahren in England beantragt werden. Die Richter und Insolvenzverwalter prüfen dies sehr genau. Es reicht demzufolge nicht aus, wenn man nur zum Schein eine Wohnung oder ein WG Zimmer anmietet und die Belege für die Mietkosten einreicht. Schnell kann man hierbei an Glaubwürdigkeit verlieren, wenn der englische Wohnsitz immer nur sporadisch aufgesucht wird. Und diese Unglaubwürdigkeit zieht teils harte Konsequenzen mit sich, welche laut Insolvenzrecht mitunter sogar bis zum Versagen der englischen Insolvenz bzw. der Restschuldbefreiung führen können.

Weiterhin muss ein Arbeitsplatz in England bestehen, wobei es keine Rolle spielt, ob der Schuldner als Arbeitnehmer agiert oder sich in England selbstständig macht. Nur wenn dieser besteht, wird die englische Insolvenz gewährt. Dabei sollten in der Regel vom Verlegen des Wohnsitzes und der Aufnahme einer Arbeit bis zum Antrag auf das englische Insolvenzverfahren bereits etwa sechs Monate in England vergangen sein, um die wichtige Glaubwürdigkeit zu unterstützen. Grundsätzlich ist es zwar möglich, seinen Lebensmittelpunkt nach Eröffnung des Verfahrens wieder nach Deutschland in die Heimat zu verlegen, allerdings sollten Schuldner davon absehen. Das würde ihrer Glaubwürdigkeit wieder schaden und die bereits erwähnten Risiken mit sich bringen.

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